Bitte beachten Sie, im Sinne eines gemeinsamen Miteinander, die Ruhezeiten 

        

            Ruhezeiten vom 01.04. bis 30.09. : 

Montag bis Freitag

13.00 bis 15.00 Uhr

Samstags

ab 17.00 Uhr

Ruhezeiten vom 01.10. bis 31.03.

In dieser Zeit entfallen die Ruhezeiten von Montag bis Samstag.

 

Die ganztägigen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen bleiben grundsätzlich bestehen.

 

Bitte beachten Sie, dass im Sinne unnötiger Lärmbelastung sowohl der Gartenfreunde, als auch der Anwohner der angrenzenden Wohngebiete, auf benzinbetriebene Gartengeräte nach Möglichkeit verzichtet werden sollte.

Es gibt inzwischen sehr gute Elektrogeräte mit Netzanschluss oder Akkubetrieb, die wesentlich geringere Lärmemissionen haben.

Bitte greifen Sie bei Neuanschaffungen auf derartige Geräte zurück. 

 

 

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